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Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?
Wie du die Aufwendungen für deine Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen kannst, hängt davon ab, auf welcher Grundlage deine Haushaltshilfe bei dir beschäftigt ist. Hast du die Hilfe in einem Mini-Job beschäftigt, kannst du 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich steuermindernd geltend machen.
Hast du eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe eingestellt oder einen selbständigen Dienstleister beauftragt, kannst du hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Von Ausgaben für Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent, maximal jedoch nur 1.200 Euro geltend machen, Materialkosten wirken nicht steuermindernd.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einer Haushaltshilfe solltest du Folgendes wissen: Hierzu benötigst du die Steueridentifikationsnummer, damit du bzw. dein Steuerberater Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die in einer Datei bei der Finanzverwaltung lagern, hat und die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen kann. Du musst deine Haushaltshilfe bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen.
Auch von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung trägst du jeweils die Hälfte der Beiträge. Für die Steuerermäßigung in deiner Steuererklärung werden neben dem Arbeitslohn auch die Sozialversicherungsbeiträge akzeptiert. Haushaltsnahe Arbeiten kannst du auch von einem selbständigen Dienstleister erledigen lassen und dessen Rechnung mit 20 Prozent von der Steuer absetzen.
Die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen kannst du pauschal zur einen Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen und zur anderen Hälfte unter den Kinderbetreuungskosten angeben. Hierzu zählen auch die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und die kostenlose Verpflegung. Du kannst eine Haushaltshilfe auch auf Mini-Job-Basis beschäftigen, damit diese in deinem Privathaushalt tätig wird.
Diese Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs musst du bei der Minijob-Zentrale - der Knappschaft Bahn See - anmelden. Dazu musst du das Haushaltsscheckverfahren nutzen. Von der Minijob-Zentrale werden die pauschalen Abzüge zweimal im Jahr eingezogen. Die Abzüge für die zweite Hälfte des vorhergehenden Jahres werden steuerlich noch dem Vorjahr zugerechnet, auch wenn sie erst im Januar des laufenden Jahres eingezogen wurden.
Als Arbeitgeber des Minijobbers kannst du wählen, ob der Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mittels monatlichem Lohnsteuerabzug oder pauschal mit zwei Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden soll. In der Steuererklärung kannst du den Arbeitslohn deiner Haushaltshilfe und die zusätzlichen Beträge wie pauschale Abgaben und Lohnsteuer angeben.
Auch wenn der Wert der freien Kost und Logis nicht für die Berechnung der Pauschalabgabe und Pauschalsteuer einbezogen wird, so zählt dieser Wert dennoch zu deinen Aufwendungen, für die du die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kannst. Maßgebend sind die amtlichen Sachbezugswerte.
(2024): Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?
Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
Egal ob erwerbsbedingt oder nicht, darfst du für jedes Kind bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt übernimmt davon zwei Drittel, also bis zu 4.000 Euro.
Ob die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet oder an einem anderen Ort, ist unerheblich. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um eine unmittelbar betreuende oder beaufsichtigende Tätigkeit handelt. Deshalb werden etwa Nachhilfestunden, Klavierunterricht oder Ballettkurse nicht als Betreuungskosten angerechnet. Absetzbar sind hingegen:
- die Unterbringung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Kinderkrippe und auch bei der Tagesmutter
- die Beschäftigung von Kinderpflegern, Erziehern oder Babysittern im Haushalt
- die Beschäftigung von Haushaltshilfen und Au-Pairs, sofern diese das Kind betreuen
- Fahrtkosten für die Betreuungsperson. Außerdem freie Kost und Logis , sofern kein Arbeitslohn bezahlt wird.
- Die Verpflegung für das Kind zählt nicht zu den Betreuungskosten. Wenn sie nicht einzeln ausgewiesen ist, muss sie geschätzt und herausgerechnet werden.
Betreuung durch einen Angehörigen
Auch wenn ein Angehöriger dein Kind betreut, sind die Kosten unter Umständen absetzbar. Dieser Angehörige darf jedoch keinen Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind haben und auch nicht in deinem Haushalt leben, sonst wertet das Finanzamt die Beaufsichtigung als Gefälligkeit. Reisen hingegen die Großeltern an, um ihre Enkel zu betreuen, so kannst du die übernommenen Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu solltest du allerdings eine entsprechende Vereinbarung vorlegen können.
Wichtig
Wenn du Betreuungskosten absetzen willst, dann darfst du das Geld grundsätzlich nicht bar auszahlen, sondern musst es überweisen. Das Finanzamt kann als Nachweis die Rechnung und gegebenenfalls den Überweisungsbeleg verlangen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht.
Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
(2024): Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?
Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, darfst du nicht bar auszahlen, wenn du die Kosten später absetzen willst.
Die Belege musst du zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings musst du diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.
(2024): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Pro Kind und Jahr kannst du bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Davon zieht das Finanzamt zwei Drittel, also maximal 4.000 Euro, von der Steuer ab. Ob das Kind konstant während des gesamten Jahres betreut wurde oder nur für einige Tage, spielt keine Rolle.
Seid ihr als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von euch die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro absetzen. Ihr könnt aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Dies kann auch Sinn ergeben, wie das folgende Beispiel zeigt:
Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro.
Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:
Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro
Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro
Insgesamt: 3.667 Euro (2/3 von 5.500 Euro)
Da jeder Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.
Wenn sich Vater und Mutter beispielsweise darauf einigen, dass die Mutter einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und der Vater von 2.500 Euro ansetzen darf, können sie 667 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen
Komplizierter wird es, wenn du nicht verheiratet bist. Lebst du nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Lebst du hingegen ohne Trauschein mit deinem Partner zusammen, könnt ihr die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von euch nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.
Vorsicht
Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kinderbetreuungskosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wenn beide Elternteile Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten sie beide den Vertrag unterschreiben.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblich ist. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, der das Kind nicht in seinem Haushalt aufgenommen hat, durch den BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgedeckt sind (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
In Fällen, in denen das paritätische Wechselmodell praktiziert wird (Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie tatsächlich bezahlt hat. Entscheidend ist, wer die Betreuungsaufwendungen auf das Konto der Betreuungseinrichtung überwiesen hat (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18). Eine Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da der Steuerpflichtige nur für tatsächlich getragene Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
(2024): Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Kinderbetreuungskosten kannst du nur geltend machen, wenn ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis besteht. Das ist bei leiblichen Kindern der Fall, außerdem bei Adoptiv- und Pflegekindern. Für Stief- und Enkelkinder kannst du keine Betreuungskosten geltend machen.
Darüber hinaus muss das betreffende Kind zu deinem Haushalt gehören. Das ist auch der Fall, wenn es beispielsweise in einem Internat untergebracht ist und regelmäßig nach Hause kommt. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und du die Verantwortung für das Wohl des Kindes trägst.
Generell kannst du nur Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren geltend machen. Nur bei behinderten Kindern ist diese Altersgrenze aufgehoben.
Tipp
Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
(2024): Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Welche Aufwendungen sind begünstigt?
Zu den begünstigten Aufwendungen gehört der Bruttoarbeitslohn bzw. das Arbeitsentgelt (bei "Minijobs") und die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U 1 und U 2).
(2024): Welche Aufwendungen sind begünstigt?
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?
Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn du oder die Wohnungseigentümergemeinschaft jemanden eingestellt haben, der haushaltsnahe Tätigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft verrichtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Arbeitgeber dieser Person.
Eine haushaltsnahe Dienstleistung liegt dann vor, wenn haushaltsnahe Tätigkeiten durch ein Unternehmen ausführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Auftraggeber der Leistung.
(2024): Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen?
Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt pro Kind und nicht pro Elternteil. Bist du als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von euch die Betreuungskosten bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Elternteil die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Falls beide Elternteile die Kosten tragen, kann jeder seinen Anteil bis zu 2.000 Euro geltend machen. Alternativ könnt ihr auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Beispiel:
Für die Betreuung eines Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter zahlt 4.000 Euro, der Vater 1.500 Euro. Ohne besondere Vereinbarung ergibt sich folgendes Bild:
- Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro
- Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro
Beide können zusammen maximal 3.000 Euro absetzen. Wenn sie jedoch vereinbaren, dass die Mutter 3.000 Euro und der Vater 1.000 Euro absetzen darf, können sie insgesamt 1.000 Euro mehr geltend machen.
Unverheiratete Eltern:
Sind die Eltern unverheiratet und leben getrennt, kann der Elternteil die Kosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende können bis zu 6.000 Euro absetzen. Leben unverheiratete Eltern jedoch zusammen, können sie die Betreuungskosten aufteilen – besonders sinnvoll, wenn einer der Partner ein geringes Einkommen hat und steuerlich weniger profitiert.
Wichtiger Hinweis:
Das Finanzamt erkennt bei unverheirateten Eltern nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wollen beide Elternteile die Betreuungskosten absetzen, müssen auch beide den Vertrag unterschreiben.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, durch den BEA-Freibetrag abgedeckt werden, verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
Bei Eltern, die das paritätische Wechselmodell praktizieren (Kind lebt zeitweise bei Mutter und Vater), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von dem Elternteil abgezogen werden, der die Zahlungen tatsächlich geleistet hat (Thüringer FG, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18; BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da nur Aufwendungen abgezogen werden können, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
(2024): Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?
Arbeitgeber können zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Kinderbetreuung leisten. Das können Sachleistungen sein, etwa die Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten, oder Geldleistungen, etwa Zuschüsse zu Kita oder Tagesmutter. Bedingung ist, dass das Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist. Zudem darf die Betreuung nicht im eigenen Haushalt erfolgen.
Wenn du die Kinderbetreuungskosten selbst zahlst, kannst du nur zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben von der Steuern abziehen. Beim Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür bislang keine Deckelung. So kann der Arbeitgeber auch teure Betreuungseinrichtungen vollständig steuerfrei erstatten.
(2024): Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?
Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?
Um die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Pflegeaufwendungen) geltend zu machen, müssen bestimmte Bedingungen und Nachweise erfüllt werden.
1. Rechnungen und Zahlungsnachweise
Der Dienstleister muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer sind begünstigt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeaufwendungen
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben klassischen Aufgaben wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten auch die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Personen. Seit 2009 ist kein Nachweis über den Pflegegrad erforderlich.
3. Fehlende Betriebskostenabrechnung
Wenn dir die Betriebskostenabrechnung für das aktuelle Steuerjahr noch nicht vorliegt, kannst du die Abrechnung des Vorjahres geltend machen. Es zählt das Jahr des Zugangs der Abrechnung.
4. Gerichtsurteile zu Pflegekosten
BFH-Urteil vom 3. April 2019 (stationäre Pflege nicht abziehbar, Az.: VI R 19/17
Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass nur Kosten für die eigene Pflege oder Unterbringung in einem Heim abziehbar sind. Übernehmen Kinder die Kosten für die stationäre Pflege ihrer Eltern, ist dies steuerlich nicht absetzbar.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2019 (ambulante Pflege abziehbar, Az.: 3 K 3210/19)
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Kosten für die ambulante Pflege von Angehörigen abziehbar sind, wenn die Pflege im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet.
BFH-Urteil vom 12. April 2022 (ambulante Pflege abziehbar, stationäre Pflege weiterhin nicht abziehbar, Az.: VI R 2/20)
Der BFH entschied 2022, dass auch ambulante Pflege im Haushalt der Eltern abziehbar ist, sofern das Kind vertraglich verpflichtet ist. Kosten für stationäre Pflege bleiben jedoch steuerlich nicht absetzbar.
(2024): Welche Nachweise für Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind erforderlich?
Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen
Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei
- der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
- der Reparatur von Haushaltsgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
- der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts)
Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.
Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selbst nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.
Müllabfuhrgebühren
Die Kosten für die Müllabfuhr können derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung in Deiner Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies basiert auf einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2011 (4 K 1483/10, EFG 2011 S. 978 Nr. 11).
Die Begründung dafür liegt darin, dass die Hauptleistung nicht innerhalb Deiner Grundstücksgrenzen erbracht wird. Die eigentliche Dienstleistung besteht nicht im Abholen des Mülls, sondern in seiner späteren Entsorgung und Verwertung. Das Leeren und der Transport des Mülls werden als unterstützende Tätigkeiten betrachtet. Kürzlich hat das Finanzgericht Münster diese Ansicht bestätigt (Urteil vom 24. Februar 2022, 6 K 1946/21 E). Eine eingereichte Revision wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt, nicht aus inhaltlichen Gründen. Dies bedeutet, dass die Frage immer noch nicht endgültig geklärt ist.
(2024): Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen
Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?
Eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Privathaushalt liegt vor, wenn der monatliche Arbeitslohn 538 Euro nicht überschreitet, unabhängig von der Arbeitszeit.
Die Aufwendungen für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe kannst du mit 20 Prozent, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Seit 2009 wird dieser Höchstbetrag auch dann vollständig gewährt, wenn die Beschäftigung nicht das gesamte Jahr besteht.
Der Arbeitgeber (also der Privathaushalt) zahlt für die Haushaltshilfe Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale: 5 Prozent für die Renten- und Krankenversicherung sowie 2 Prozent für die Steuer. Die Steuervergünstigung gibt es jedoch nur, wenn der Arbeitgeber das Haushaltsscheckverfahren nutzt.
Beispiel: Zahlst du deiner Haushaltshilfe monatlich 100 Euro, ergibt das 1.200 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent ab, also 240 Euro, die direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden.
(2024): Wann liegt ein Mini-Job im Privathaushalt vor?