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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Virtuelle Währungen und Token

Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind digitale Münzen. Man kann sie kaufen, verkaufen oder damit handeln. Viele Menschen nutzen Kryptowährungen, um Geld zu verdienen. Zum Beispiel durch Kauf und Verkauf oder durch Zinsen und Belohnungen. Auch beim Finanzamt spielt das eine Rolle. Es gibt Regeln, wann man für Kryptowährungen Steuern zahlen muss.

Das Finanzministerium hat im März 2025 neue Regeln dazu veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 06.03.2025). Diese gelten bereits für das Steuerjahr 2024.

Wann muss ich Steuern zahlen?

Wenn du eine Kryptowährung kaufst und später wieder verkaufst, kann das ein „privates Veräußerungsgeschäft“ sein. Das bedeutet: Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, musst du auf den Gewinn Steuern zahlen.

Es gibt aber einen Freibetrag: Wenn dein Gewinn im ganzen Jahr unter 1.000 Euro liegt, musst du keine Steuer zahlen.

Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere zählt wie ein Verkauf. Gewinne zählen also auch hier.

Wenn du nach einem Jahr verkaufst, ist das steuerfrei. Auch wenn du in der Zeit Zinsen oder Belohnungen bekommen hast – die Frist bleibt bei einem Jahr.

Was ist Staking oder Lending?

Man kann seine Kryptowährungen auch „verleihen“ oder „zur Verfügung stellen“, um Zinsen oder Belohnungen zu bekommen. Das nennt man „Staking“ oder „Lending“.

Wenn du damit neue Kryptowährungen bekommst, sind das sonstige Einkünfte. Du musst den Wert der neuen Münzen in Euro berechnen und in deiner Steuererklärung angeben.

Wenn du diese später wieder verkaufst, kann das zusätzlich ein „Verkauf“ sein – also wieder steuerpflichtig.

Was ist ein Airdrop?

Bei einem „Airdrop“ bekommst du kostenlose Kryptowährungen. Manchmal musst du dafür etwas tun, zum Beispiel Werbung machen oder Daten angeben. Dann ist das eine Gegenleistung, und die Kryptowährungen sind steuerpflichtig.

Wenn du einfach so, ohne etwas zu tun, Kryptowährungen bekommst, ist das nicht steuerpflichtig. Aber: Wenn du die später verkaufst, kann das wieder steuerpflichtig sein – wie beim normalen Verkauf.

Was passiert bei einer „Hard Fork“?

Manchmal wird eine Kryptowährung „gespalten“ – es entsteht eine neue, zusätzliche Münze. Auch diese neue Münze gehört dir.

Wenn du sie verkaufst, musst du den Gewinn wie beim ursprünglichen Kauf versteuern – also ab dem Zeitpunkt, wo du die alte Münze gekauft hast.

Was muss ich beim Finanzamt angeben?

Du musst alle Gewinne und Einkünfte mit Kryptowährungen in deiner Steuererklärung ehrlich und vollständig angeben.

Das Finanzamt braucht Nachweise:

  • Welche Münzen hast du gekauft?
  • Wann und für wie viel Geld?
  • Wann hast du sie verkauft?
  • Wie viel Gewinn oder Verlust hattest du?

Am besten speicherst du alle Transaktionen – zum Beispiel von der Börse oder Wallet, wo du handelst. Es gibt auch Programme, die „Steuerberichte“ machen. Diese helfen dabei, alles ordentlich aufzuschreiben.

Wichtig: Wenn du auf ausländischen Börsen handelst oder dezentral (z. B. per App ohne Anmeldung), hast du besondere Mitwirkungspflichten. Du musst dann besonders gut dokumentieren.

Noch ein Hinweis:

Es gibt auch besondere Kryptowährungen wie „Utility Token“ (für bestimmte Zugänge) oder „Security Token“ (mit Zins oder Rückzahlung). Diese können unter andere Steuerregeln fallen – zum Beispiel Kapitalerträge. Dafür kommt es auf den Einzelfall an.

Tipp: Führe eine Liste oder nutze ein Steuer-Tool. Schreibe auf, wann du was gekauft oder verkauft hast. So vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt und behältst den Überblick.

Hinweis: Diese Regeln gelten für das Steuerjahr 2024. Grundlage ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025. Frühere Regeln wurden damit ersetzt.

(2024): Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Feldhilfen

Bezeichnung der veräußerten Währung bzw. Token

Gib hier eine Bezeichnung für die virtuelle Währung oder den Token an, die du veräußert hast. Zu den wichtigsten virtuellen Währungen zählen u. a.:

  • Bitcoin (BTC)
  • Ethereum (ETH)
  • Binance Coin (BNB)
  • Cardano (ADA)
  • Solana (SOL)
  • Ripple (XRP)
  • Polkadot (DOT)
  • Dogecoin (DOGE)
  • Litecoin (LTC)
  • Chainlink (LINK)
  • Stellar (XLM)
  • Bitcoin Cash (BCH)
  • Tezos (XTZ)
  • EOS (EOS)
  • Monero (XMR)

Kryptowährungen können Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein. Das bedeutet für Vorgänge, die sich im Privatvermögen abspielen: Veräußerungsgewinne, die beim Tausch oder Rücktausch von Bitcoins usw. in Euro oder eine andere Kryptowährung entstehen, gelten als steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft, wenn Anschaffung und Umtausch innerhalb eines Jahres erfolgen. Ein Gewinn bleibt (nur) steuerfrei, wenn er unterhalb der Freigrenze von 1.000 Euro bleibt.

Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin etc. nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoins zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token umfassend regelt (BMF-Schreiben vom 06.03.2025).