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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Fahrtkosten



Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Ja, du kannst die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn du einen Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzt. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten:

Verkehrsgünstige Strecke:

Auch wenn dein Arbeitgeber für die Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, darfst du in der Steuererklärung eine längere Strecke angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und du diese regelmäßig nutzt.

Zuschlag für Fahrten zur Arbeit:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte musst du neben dem privaten Nutzungswert von 1 % des Listenpreises zusätzlich einen Zuschlag versteuern. Dieser beträgt monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Im Gegenzug kannst du wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen.

Versteuerung durch den Arbeitgeber:

Versteuert dein Arbeitgeber den Firmenwagen pauschal mit 15 %, musst du den pauschal versteuerten Betrag von den geltend gemachten Werbungskosten abziehen. Nur der Restbetrag kann als Werbungskosten abgezogen werden.

Vereinfachungsregel:

Auch wenn der Arbeitgeber zur Berechnung des Nutzungswerts nur 180 Tage ansetzt, kannst du z. B. 220 Tage bei deinem Werbungskostenabzug angeben.

(2024): Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?



Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung kannst du die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.

Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So kannst du die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Mietwohnung ist absetzbar, nicht jedoch die Maklergebühr zum Kauf eines Eigenheims am auswärtigen Beschäftigungsort. Bitte beachte, dass du deine Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen musst, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil du deinen Lebensmittelpunkt nicht verlagerst. Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt auch für deinen Rückumzug in deine Hauptwohnung. Falls du beim Auszug aus deiner Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen musst, kannst du auch diese in der Steuererklärung angeben.

(2024): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?



Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?

Liegt bei dir eine doppelte Haushaltsführung vor, kannst du auch Familienheimfahrten von der Steuer absetzen, jedoch nur maximal eine Fahrt pro Woche. Pro Jahr kannst du maximal 46 Heimfahrten ansetzen, da das Finanzamt von 6 Wochen Jahresurlaub ausgeht. Beachte aber, dass du diese Fahrten auf Nachfrage des Finanzbeamten belegen kannst.

Dies kann zum Beispiel durch Zugtickets oder durch den Kilometerstand deines PKW erfolgen. Die Familienheimfahrten kannst du mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) steuerlich geltend machen. Dabei ist der absetzbare Betrag nicht wie bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr beschränkt.

Kannst du zum Beispiel wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung eine Heimfahrt nicht antreten, kannst du stattdessen die Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch mit deinem Partner steuerlich geltend machen. Erhältst du aus den gleichen Gründen an deinem Arbeitsort Besuch von deiner Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder), kannst du deren Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Das gilt jedoch nicht für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Familie. Kosten für Familienheimfahrten mit dem Flugzeug oder einer entgeltlichen Sammelbeförderung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten anerkannt.

(2024): Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?



Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?

Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn dir von deinem Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird oder wenn du zum Beispiel mit einem Bus gefahren wirst. Ob du für diese Fahrten Werbungskosten ansetzen kannst, hängt davon ab, ob dir tatsächlich Kosten entstanden sind oder ob die Fahrten für dich kostenfrei erfolgten. Musstest du keine Zuzahlungen leisten, steht dir auch keine Entfernungspauschale zu.

Musstest du für die Sammelbeförderung einen Kostenanteil selbst tragen, kannst du diesen Betrag mit Nachweis geltend machen. Die Entfernungspauschale steht dir hier nicht zu.

Tipp

Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof eine bahnbrechende Entscheidung zu dem Thema "Fahrten zum Sammelpunkt" gefällt. Danach gilt: Wenn der Sammelpunkt nicht typischerweise arbeitstäglich aufgesucht wird, sind die Fahrten dorthin mit den Dienstreisesätzen und nicht nur mit der Pendlerpauschale abziehbar (BFH-Urteil vom 19.4.2021, VI R 6/19). Im zugrundeliegenden Fall war ein Baumaschinenführer häufig auch auf mehrtägigen Fernbaustellen eingesetzt. Nach Ansicht des BFH liegt dann kein typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen des Sammelpunktes des Arbeitgebers mehr vor. Folglich sind die Kosten zum Sammelpunkt mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen.

Aktuell hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass keine Fahrten zum Sammelpunkt vorliegen, wenn ein Möbelmonteur den betrieblichen Lkw nach der Arbeit jeweils am Straßenrand oder auf einem - wechselnden - öffentlichen Parkplatz abstellt, von dort mit dem eigenen Pkw nach Hause fährt und den Lkw am Morgen darauf wieder übernimmt (Urteil vom 1.9.2022, 2 K 104/19).

(2024): Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?



Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, wie Bus, Bahn, Straßenbahn, kannst du ebenfalls die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer) geltend machen. Damit fährst du im Allgemeinen gut, denn die Kosten dürften meist niedriger sein. Falls jedoch die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen höher sind als die Entfernungspauschale, kannst du diese geltend machen. Der abzugsfähige Gesamtbetrag ist auf 4.500 Euro begrenzt.

Beispiel

Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können:

  • 230 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 2.070 Euro zzgl.
  • 230 Tage x 50 km x 0,38 Euro = 4.370 Euro
  • Summe = 6.440 Euro.

Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen (Fahrkarte, Fahrkarten, Ticket, Bahnticket) und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbungskostenabzug.

Gleichzeitig kannst du die Fahrscheine als Nachweis für eine regelmäßige Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nutzen, wenn dieses zwar nicht den kürzesten Weg zu deiner Arbeitsstätte nimmt, aber dafür verkehrsgünstiger und schneller ans Ziel kommt. Nutzt man eine verkehrsgünstigere, aber dafür längere Strecke, muss dessen Nutzung regelmäßig erfolgen. Dies kannst du mit Fahrscheinen nachweisen.

Tipp: Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent. Diese ist vorrangig bei der Teilstrecke anzusetzen, die mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt wird, da für diese der Höchstbetrag von 4.500 Euro nicht gilt. Die Entfernungspauschale von 30 Cent für die ersten 20 km ist vorrangig bei der Teilstrecke der öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen.

(2024): Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?



Wie kann ich mehrere wöchentliche Heimfahrten absetzen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird als Werbungskostenabzug nur eine Familienheimfahrt pro Woche anerkannt. Fährst du dennoch öfter als einmal pro Woche nach Hause, hast du ein Wahlrecht:

  • Entweder setzt du eine Heimfahrt pro Woche ab und kannst gleichzeitig Unterkunftskosten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
  • Oder du kannst alternativ sämtliche Heimfahrten mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) als Werbungkosten geltend machen. Diese gelten als Fahrten zwischen der zweiten Wohnung und der Arbeitsstätte. Dann kannst du die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht von der Steuer absetzen.

Die zweite Variante bietet sich an, wenn du häufig nach Hause fährst und niedrige Übernachtungskosten an deinem Zweitwohnsitz hast. Du solltest außerdem bei der zweiten Variante beachten, dass Fahrten, die nicht mit dem eigenen PKW durchgeführt werden, nur bis zum Höchstsatz von 4.500 Euro abziehbar sind. Du kannst dieses Wahlrecht bei derselben doppelten Haushaltsführung pro Kalenderjahr nur einmal ausüben. Wechselst du beispielsweise den Arbeitsplatz und den Arbeitsort innerhalb eines Jahres, liegt eine neue doppelte Haushaltsführung vor, und du hast ein neues Wahlrecht.

Welche Kosten kann ich für die Hinfahrt bzw. die letzte Heimfahrt geltend machen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du die Kosten für die erste Hinfahrt von deiner Hauptwohnung zur Zweitwohnung sowie für die letzte Heimfahrt als Werbungskosten absetzen.

Die Höhe des Betrages, den du dabei geltend machen kannst, ist abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels:

  • Du nutzt den eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrene Kilometer oder km-Kostensatz.
  • Du nutzt Motorrad oder Motorroller: 0,20 Euro je gefahrene Kilometer.
  • Du nutzt öffentliche Verkehrsmittel (auch Flugzeug): tatsächliche Kosten in nachgewiesener Höhe.

(2024): Wie kann ich mehrere wöchentliche Heimfahrten absetzen?



Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du die Kosten für Übernachtungen in deiner Zweitwohnung absetzen. Anerkannt werden nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Eine Zweitwohnung kann eine Mietwohnung, ein Hotelzimmer oder ein eigenes Haus sein.

Mietwohnung:

Wenn du eine Mietwohnung nutzt, kannst du die Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom) und die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände (z. B. Tisch, Bett, Schrank) geltend machen. Gegenstände bis 800 Euro netto können sofort abgesetzt werden, teurere müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (z. B. 13 Jahre für Möbel).

Hotel:

Bei Nutzung eines Hotels können die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten abgesetzt werden. Sind im Übernachtungspreis Verpflegungskosten enthalten, wird der absetzbare Betrag um 20 % für Frühstück und 40 % für Mittag-/Abendessen der Verpflegungspauschale gekürzt.

Eigentumswohnung:

Wenn du eine Eigentumswohnung nutzt, kannst du die Nebenkosten, Schuldzinsen und Abschreibungen bis zur Höhe der vergleichbaren Miete einer angemessenen Wohnung absetzen.

Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat:

Für Unterkunftskosten gibt es eine Deckelung von 1.000 Euro pro Monat. Dieser Betrag umfasst Miete inklusive Betriebskosten, Kosten für Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungsteuer und Renovierung. Der Höchstbetrag gilt als Durchschnittswert für das Jahr – überschreitende Beträge können mit niedrigeren in anderen Monaten verrechnet werden.

Urteile und Abweichungen:
  • BFH-Urteil vom 4.4.2019 (VI R 18/17): Der Bundesfinanzhof entschied, dass Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat nicht zu den Unterkunftskosten gehören und zusätzlich zum Höchstbetrag von 1.000 Euro abziehbar sind. Diese Ausgaben betreffen nur die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und nicht die der Unterkunft selbst.
  • Gerichtsbescheid des FG Saarland vom 20.5.2020 (2 K 1251/17): Auch die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder eine Garage zählen nicht zu den Unterkunftskosten. Sie sind zusätzlich absetzbar, selbst wenn die Mietkosten für die Wohnung den Höchstbetrag von 1.000 Euro überschreiten.
  • BFH-Urteil vom 13.12.2023 (VI R 30/21): Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Zweitwohnungsteuer nicht zusätzlich zum Höchstbetrag von 1.000 Euro abgezogen werden kann, da sie als Nutzungskosten der Unterkunft gilt und damit unter die Abzugsbeschränkung fällt.
Zusätzliche Tipps:
  • Tipp 1: Steht die Zweitwohnung in deinem Eigentum, können die tatsächlichen Aufwendungen wie AfA, Schuldzinsen und Betriebskosten bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro abgesetzt werden. Einrichtungsgegenstände können zusätzlich abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 24.10.2014).
  • Tipp 2: Bei einer möblierten Wohnung ist meist eine höhere Miete fällig. Wenn der Mietvertrag keine Aufteilung der Miete auf Wohnung und Möbel enthält, kann die Miete im Schätzverfahren nach § 162 AO aufgeteilt werden. Die Möbelnutzung kann dann zusätzlich abgezogen werden (BFH-Urteil vom 4.4.2019).
  • Tipp 3: Wenn die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung 5.000 Euro nicht überschreiten, können diese Kosten pauschal als notwendig anerkannt werden, ohne weitere Prüfung (BMF-Schreiben vom 25.11.2020).

(2024): Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?



Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?

Sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, können diverse Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.

Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem:

  • Transportkosten für eine Spedition oder
  • einen Leihwagen und auch
  • Reisekosten am Umzugstag.

Weiterhin können die Miet- und Mietnebenkosten, wie Heizung oder Strom, der Zweitwohnung abgesetzt werden. Auch die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden.

Dazu zählen beispielsweise

  • Tisch,
  • Bett,
  • Schrank,
  • Küchen- und Badezimmereinrichtung
  • Geschirr und Töpfe,
  • Kaffeemaschine,
  • Staubsauger sowie
  • Tisch- und Bettwäsche.

Weiterhin absetzbar sind die

  • Zweitwohnungsteuer,
  • Aufwendungen für die Renovierung der Zweitwohnung vor Bezug und bei Auszug sowie
  • Schadenskosten infolge eines Unfalls, der sich auf einer Heimfahrt ereignet.

Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden.

(2024): Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?



Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?

Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte maßgeblich. Die erste Tätigkeitsstätte ist der feste Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dauerhaft zuweist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer an dieser Stelle regelmäßig und dauerhaft arbeitet.

Eine längere Strecke kann anerkannt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist – das heißt, wenn du deine Arbeitsstätte schneller und pünktlicher erreichen.

Kriterien für verkehrsgünstigere Strecken:
  • Die Fahrzeitersparnis sollte mindestens 10 % der Zeit betragen, die für die kürzeste Strecke benötigt wird (BFH-Urteil vom 16.11.2011).
  • Eine Strecke kann auch ohne große Zeitersparnis verkehrsgünstiger sein, z. B. durch bessere Straßen, weniger Ampeln oder geringeren Verkehr.
  • Gesundheitsgründe, wie Höhenangst bei Hochbrücken, können ebenfalls die Wahl einer längeren Strecke rechtfertigen. Allerdings sind die dadurch entstehenden Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Beispiele:
  • Kurze Strecke (25 km): 230 Tage x 20 km x 0,30 Euro + 230 Tage x 5 km x 0,38 Euro = 1.817 Euro.
  • Längere Strecke (42 km): 230 Tage x 20 km x 0,30 Euro + 230 Tage x 22 km x 0,38 Euro = 3.202,80 Euro.

Das Finanzamt muss in diesem Fall von der regelmäßigen Zeitersparnis überzeugt werden.

Wichtige Hinweise:
  • Mehrere Verkehrsmittel: Auch wenn du verschiedene Verkehrsmittel (z. B. Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel) kombinierst, gilt die kürzeste Straßenverbindung.
  • Mehrfache Fahrten: Die Pauschale kann nur einmal pro Tag genutzt werden, auch bei mehrfacher Fahrt zur Arbeitsstelle.
  • Fernpendler: Ab dem 21. Kilometer wurde die Pauschale befristet bis 2026 angehoben:
    • Seit 2021: 35 Cent
    • Seit 2022: 38 Cent
Aktuelles Urteil:

Das Niedersächsische Finanzgericht hat im April 2024 bestätigt, dass die längere Strecke regelmäßig verkehrsgünstiger sein muss. Es reicht nicht, dass sie nur bei extremen Staus schneller ist (Urteil vom 3.4.2024, 9 K 117/21).

(2024): Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?

Feldhilfen

Erste Fahrt erfolgte mit

Wähle das Fahrzeug aus, mit dem du die erste Hinfahrt zur deiner neuen Unterkunft am Beschäftigungsort anlässlich des Wohnungswechsels durchgeführt hast.

Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.

Hast du für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Familienheimfahrt erfolgte mit

Wähle das Fahrzeug aus, mit dem du die Familienheimfahrten zwischen der Zweitwohnung am Beschäftigungsort und der Erstwohnung durchgeführt hast.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an.

  • Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten mit dem PKW zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).
  • Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein.
  • Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können auch die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

Kosten für ÖPNV (lt. Nachweis)

Gib hier alle Kosten an, die dir durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an.

  • Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten mit dem PKW zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).
  • Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein.
  • Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können auch die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

Flug- und Fährkosten

Trage hier die Flug- und Fährkosten ein, die dir für die Fahrten zwischen deiner Erst- und deiner Zweitwohnung entstanden sind.

Wichtig: Für Reisen mit dem Flugzeug darfst du keine Entfernungspauschale geltend machen. Du musst also hier die tatsächlichen Kosten für Flüge angeben.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an.

  • Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten mit dem PKW zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).
  • Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein.
  • Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können auch die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

Anzahl der Heimfahrten

Gib hier die Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten an.

Das Finanzamt erkennt maximal 1 Familienheimfahrt pro Woche an. Da das Finanzamt grundsätzlich von 6 Wochen Jahresurlaub ausgeht, können pro Jahr maximal 46 Heimfahrten geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an.

  • Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten mit dem PKW zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).
  • Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein.
  • Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können auch die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

davon mit Dienstwagen zurückgelegt

Trage die Anzahl der Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu deiner Erstwohnung und zurück ein, die du mit einem Firmenwagen durchgeführt hast.

Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale). Das Finanzamt erkennt maximal eine Familienheimfahrt pro Woche an.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein. Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht. Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

davon mit Sammelbeförderung zurückgelegt

Trage die Anzahl der Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu deiner Erstwohnung und zurück ein, die du per Sammelbeförderung durchgeführt hast.

Wenn du die Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen unternimmst, kannst du keine Kosten für die Familienheimfahrten in deiner Steuererklärung geltend machen.

Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?

Gib hier bitte an, ob du für deine Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt hast.

Wichtig: Führst du die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, kannst du dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Entfernung in km

Die Entfernung zwischen Deinem Wohnort und Deinem Heimatort wurde von der vorhergehenden Seite übernommen.

Kosten für ÖPNV (lt. Nachweis)

Gib hier alle Kosten an, die dir durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind.

Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an.

  • Das Finanzamt berücksichtigt die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten mit dem PKW zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands mit 30 Cent je Entfernungskilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer (Entfernungspauschale).
  • Hast du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, trage die tatsächlichen Kosten ein.
  • Flug- und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt.

Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht.

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt können auch die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

Letzte Fahrt erfolgte mit

Wähle das Fahrzeug aus, mit dem du die letzte Fahrt von deiner Unterkunft am Beschäftigungsort zu deiner Hauptwohnung durchgeführt hast.

Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.