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Wie mache ich Beiträge zu Unfallversicherungen als Werbungskosten geltend?

Eine Unfallversicherung gegen alle Unfälle des täglichen Lebens deckt sowohl private als auch berufliche Risiken ab. Deshalb sind die Versicherungsbeiträge zum Teil als Werbungskosten und zum Teil als Sonderausgaben absetzbar. Aus Vereinfachungsgründen kannst du die Beiträge zur Unfallversicherung zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Sonderausgaben absetzen.

Lege deiner Steuererklärung dazu lediglich die Beitragsrechnung bei. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über die Aufteilung des Beitrages auf berufliche und private Risiken ist hier nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 28.10.2009, BStBl. 2009 I S. 1275, Tz. 1.3).

Falls du jedoch eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübst und der berufliche Risikoanteil größer als 50 % ist, solltest du dir dies von der Versicherungsgesellschaft bescheinigen lassen. Dann solltest du diese Bescheinigung deiner Steuererklärung beifügen und den höheren beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen. Frage also im Zweifelsfall deine Versicherungsgesellschaft.

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