(2024)
Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Ja, du kannst die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn du einen Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzt. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten:
Verkehrsgünstige Strecke:
Auch wenn dein Arbeitgeber für die Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, darfst du in der Steuererklärung eine längere Strecke angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und du diese regelmäßig nutzt.
Zuschlag für Fahrten zur Arbeit:
Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte musst du neben dem privaten Nutzungswert von 1 % des Listenpreises zusätzlich einen Zuschlag versteuern. Dieser beträgt monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Im Gegenzug kannst du wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen.
Versteuerung durch den Arbeitgeber:
Versteuert dein Arbeitgeber den Firmenwagen pauschal mit 15 %, musst du den pauschal versteuerten Betrag von den geltend gemachten Werbungskosten abziehen. Nur der Restbetrag kann als Werbungskosten abgezogen werden.
Vereinfachungsregel:
Auch wenn der Arbeitgeber zur Berechnung des Nutzungswerts nur 180 Tage ansetzt, kannst du z. B. 220 Tage bei deinem Werbungskostenabzug angeben.
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