Wie kann ich Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten absetzen?
Damit du deine Unterhaltsleitungen an den Ex-Gatten oder dauernd getrenntlebende Ehepartner als Sonderausgaben absetzen kannst, ist dessen Zustimmung erforderlich. Denn der Empfänger der Leistungen muss seinerseits die Zahlungen als "sonstige Einkünfte" versteuern.
Die Zustimmung muss durch die Vorlage der "Anlage U" beim Finanzamt nachgewiesen werden. Sie gilt dann unbefristet bis auf Widerruf. Der Unterhaltspflichtige muss die Anlage U jedoch in jedem Jahr dem Finanzamt vorlegen. Der Antrag ist dann für dieses Jahr bindend. Der Widerruf zum Realsplitting muss vor Beginn des Kalenderjahres, für das das Realsplitting nicht mehr gelten soll, beim Finanzamt sein.
Die Zustimmung muss nicht - wie der Antrag - jährlich aufs Neue vom Unterhaltsempfänger eingeholt und beim Finanzamt eingereicht werden. Falls die Zustimmung bereits beim Finanzamt vorliegt und nicht widerrufen wurde, mach in Abschnitt B an entsprechender Stelle das erforderliche Kreuzchen.
Als Unterhaltsempfänger solltest du deine Zustimmung zum Realsplitting von der Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen abhängig machen, dass dieser alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile ausgleicht, die dir durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen.