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(2024) Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Mit der Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die dir durch die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung entstehen. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale aber nicht umfasst; sie können also zusätzlich abgezogen werden.

Du kannst zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Arbeitsmittel (Beispiele) kannst du u.a. absetzen:

  • Computer
  • Laptop
  • Smartphone
  • Headset
  • Drucker, Kopierer Faxgerät
  • 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)
  • Büromaterial (z.B. Stifte, Papier, Aktenordner etc.)
  • Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank)
  • Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift, Fachzeitschriften)

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