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Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung kannst du die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.

Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So kannst du die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Mietwohnung ist absetzbar, nicht jedoch die Maklergebühr zum Kauf eines Eigenheims am auswärtigen Beschäftigungsort. Bitte beachte, dass du deine Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen musst, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil du deinen Lebensmittelpunkt nicht verlagerst. Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt auch für deinen Rückumzug in deine Hauptwohnung. Falls du beim Auszug aus deiner Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen musst, kannst du auch diese in der Steuererklärung angeben.

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