Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Die Opfergrenze legt fest, wie viel von deinen finanziellen Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen (z. B. Eltern) steuerlich anerkannt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass du durch die Unterstützung nicht übermäßig belastet wirst. Die Opfergrenze begrenzt den Betrag, den du absetzen kannst, auf einen Teil deines Nettoeinkommens.
Das Nettoeinkommen umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld), abzüglich Steuern (Lohn-, Kirchensteuer), Sozialabgaben, Solidaritätszuschlag sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder der tatsächlichen Werbungskosten.
Berechnung der Opfergrenze:
- 1 % je volle 500 Euro Nettoeinkommen.
- Maximal werden 50 % des Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
- Der Prozentsatz verringert sich um 5 Prozentpunkte pro Kind, für das du Kindergeld erhältst, und um 5 Prozentpunkte für den Ehepartner. Insgesamt kann sich die Opfergrenze um maximal 25 % verringern.
Beispielrechnung:
- Jahresnettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 % je volle 500 Euro: 48 %
- Abzüge: Ehepartner (-5 %), 2 Kinder (-10 %)
- Verbleibend: 33 %
- Opfergrenze: 33 % von 24.000 Euro = 7.920 Euro
Von den 9.000 Euro, mit denen du deine Eltern unterstützt, werden steuerlich nur 7.920 Euro anerkannt. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro, zuzüglich eventuell übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers.