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Was soll ich bei der Rentenanpassung angeben?

Bei der Rentenanpassung musst du die Differenz zwischen deiner aktuellen monatlichen Rente und der Rente angeben, die du im Jahr nach deinem Rentenbeginn erhalten hast. Der steuerliche Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgelegt und gilt lebenslang. Dieser Freibetrag bleibt trotz späterer Rentenerhöhungen unverändert, weshalb die Rentenanpassung vollständig zu versteuern ist.

Ermittlung der Rentenanpassung

Die Rentenanpassung ist die Differenz zwischen den Rentenbezügen des aktuellen Jahres und den Bezügen aus dem Jahr, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde. Du kannst diese Differenz deiner Rentenanpassungsmitteilung entnehmen oder bei deinem Versorgungsträger erfragen.

Beispiel:

  • Rentenbezüge 2014: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 Euro = 12.636 Euro
  • Rentenbezüge 2024: 6 x 1.380 Euro + 6 x 1.420 Euro = 16.800 Euro
  • Rentenanpassung: 16.800 Euro – 12.636 Euro = 4.164 Euro
Tipp zur Rentenanpassung

Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, z. B. durch Anrechnung anderer Einkünfte, zählen nicht zur Rentenanpassung. Nur regelmäßige Erhöhungen wie die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli sind relevant.