Wie werden deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Beide Anteile zählen zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei sich der abzugsfähige Anteil bis 2023 jährlich gesteigert hat und seit 2024 100 % beträgt.
Höchstbeträge für 2024
Im Jahr 2024 kannst du Altersvorsorgebeiträge bis zu folgenden Höchstbeträgen absetzen:
- Ledige: 27.566 Euro
- Verheiratete: 55.132 Euro
Diese Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus.
Berechnung des abzugsfähigen Betrags
Deine Altersvorsorgebeiträge werden zur Hälfte von deinem Arbeitgeber übernommen, den anderen Teil zahlst du selbst. Der Arbeitgeberanteil muss jedoch von den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen werden, da er bereits steuerfrei ist.
Beispiel:
Du zahlst 5.000 Euro in die Rentenversicherung ein, und dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls 5.000 Euro. Von den insgesamt 10.000 Euro Jahresbeitrag kannst du 5.000 Euro (deinen Eigenanteil) absetzen, da der Arbeitgeberanteil nicht steuermindernd berücksichtigt werden kann.
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