Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?
Die folgenden Leistungen musst du nicht in deiner Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
- Gründungszuschuss für Existenzgründer
- Arbeitslosengeld II
- Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
- Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
- Streikgelder und Aussperrungsgelder
- Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
- Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
- Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).