(2024)
Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?
Die folgenden Leistungen musst du nicht in deiner Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
- Gründungszuschuss für Existenzgründer
- Arbeitslosengeld II
- Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
- Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
- Streikgelder und Aussperrungsgelder
- Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
- Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
- Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.