Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildung absetzen?
Wenn du an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmst, kannst du die Fahrtkosten dafür steuerlich geltend machen. Hier gilt, dass die Fahrtkosten voll absetzbar sind. Anders als bei der Pendlerpauschale kannst du hier 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, lege auf der Seite "Fortbildungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkosten: X km an Y Tagen" an. Als Betrag gibst du dann das Ergebnis deiner eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 70 km an 5 Tagen >>> 70 km x 0,30 Euro/km x 5 Tage = 105,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten.
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