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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wann müssen alle Personen angegeben werden?

Das Finanzamt unterstellt, dass alle Unterhaltsleistungen gleichmäßig auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt werden.

Die von dir gezahlten Unterhaltsleistungen werden daher zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden unterstützten Personen aufgeteilt, auch wenn diese nicht unterhaltsberechtigt sind.

Dein Vater lebt zusammen mit deiner Schwester in einem Haushalt. Du zahlst deinem Vater 6.000 Euro und deiner Schwester nichts.

Deine Aufwendungen werden auf beide Personen gleichmäßig verteilt, d.h. da deine Schwester nicht unterhaltsberechtigt ist, kannst du nur die auf deinen Vater entfallenden 3.000 Euro steuerlich geltend machen.

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