Wie wirkt sich ein Arbeitszimmer auf die Steuern während der Ausbildung aus?
Wenn du dich in einer Ausbildung oder einem Studium befindest und ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, solltest du folgende steuerliche Aspekte beachten:
1. Kostenabzug
In Ausnahmefällen kannst du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Dazu zählen Miete, Nebenkosten und Reinigungskosten. Alternativ steht dir eine Jahrespauschale von 1.260 Euro zur Verfügung. Beachte dabei die geltenden Voraussetzungen.
2. Mittelpunkt der Tätigkeit
Der Kostenabzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer der Hauptort deiner beruflichen oder schulischen Tätigkeiten ist. Es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln, ein Arbeitsplatz in einer Ecke genügt nicht.
3. Tagespauschale
Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du stattdessen eine Tagespauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage pro Jahr ansetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob du an einem Schreibtisch oder z. B. am Küchentisch arbeiten.
4. Arbeitsmittel
Die Kosten für Arbeitsmittel, wie Computer oder Schreibtisch, sind nicht in den Arbeitszimmerkosten enthalten und können zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Fortbildungskosten, Kosten für ein Ausbildungs-Dienstverhältnis oder ein Erststudium.
5. Nutzung für Einkünfte
Nutzen du das Arbeitszimmer auch für Einkünfte, die du erzielen, und ist es der Hauptort deiner Arbeit, musst du die Kosten entsprechend der Nutzung aufteilen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die gesamten Kosten einer Tätigkeit zuzuordnen.
Dies sind die wesentlichen steuerlichen Grundlagen, die du als Auszubildender oder Student bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers beachten solltest.
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