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(2024) Wie senke ich durch den Anspruch auf Kindergeld meine Kirchensteuer?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wie senke ich durch den Anspruch auf Kindergeld meine Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer hängt von deinem Wohnort ab. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.

Beachte: Die Kirchensteuer wird auch bei der Abgeltungsteuer in gleicher Höhe berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern mit Kinderfreibeträgen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wird die Kirchensteuer auf Basis einer sogenannten fiktiven Lohnsteuer berechnet.

Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Du lebst in Berlin und hast einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Deine monatliche Kirchensteuer beträgt 29,63 Euro.

Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Du lebst in Berlin und hast einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Deine monatliche Kirchensteuer beträgt nun 11,21 Euro.

 

Wichtig: Kinderfreibeträge senken nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern verringern nur die monatliche Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Erhalt von Kindergeld.

Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung

In der Einkommensteuerveranlagung mindern Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur, wenn der Steuervorteil größer ist als das erhaltene Kindergeld. Zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags werden die Freibeträge jedoch "fiktiv" berücksichtigt.

Vorteil bei unterjähriger Änderung

Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind (z. B. bei Geburt oder Beendigung der Ausbildung), wird für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag stets der volle Kinderfreibetrag abgezogen.