Wie ist die erste Tätigkeitsstätte definiert?
Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der du vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet bist.
Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn du unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten tätig werden sollst.
Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der du typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel deiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden sollst. Je Dienstverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen.
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