Welche Umzugskosten kannst du absetzen?
Egal ob du dir eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz zulegst oder mit Kind und Kegel umziehst – ist dein Wohnungswechsel beruflich begründet, sind die damit verbundenen Kosten Werbungskosten. Dafür musst du weder den Job noch die Stadt wechseln, es reicht, wenn sich dein täglicher Arbeitsweg durch den Umzug um insgesamt eine Stunde verkürzt.
Absetzen kannst du nachgewiesene Kosten für die Immobiliensuche, für die Spedition, für Schönheitsreparaturen und gegebenenfalls auch für doppelte Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung. Für Umzugsfahrten mit dem eigenen Auto kannst du zurückgelegte Kilometer, in Höhe von 30 Cent/km, geltend machen.
Für kleinere Ausgaben wie Trinkgelder für die Umzugshelfer oder die Montage der Einbauküche gibt es eine Umzugspauschale. Die kannst du auf jeden Fall geltend machen – auch wenn du den kompletten Umzug allein gestemmt hast. Nur bei doppelter Haushaltsführung ist das nicht möglich.
Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen zum 1.4.2022 angehoben. Seit dem 1.6.2020 werden die Umzugskostenpauschalen etwas anders berechnet als früher:

Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Werden für Kinder wegen des Umzugs Nachhilfestunden nötig, kannst du auch diese Kosten von der Steuer absetzen.
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