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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was gibt's sonst noch für Werbungskosten?

Einige Posten kannst du ohne Nachweis pauschal abrechnen: Nutzt du dein privates Handy oder Festnetztelefon auch beruflich, kannst du 20 Prozent der Telefonrechnung geltend machen – bei 20 Euro pro Monat ist allerdings Schluss. Das gleiche gilt für den Internetanschluss. Zahlst du beispielsweise 30 Euro für eine Flatrate, kannst du pro Monat 6 Euro ansetzen.

Für das Girokonto, auf das dein Gehalt fließt, kannst du pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren ansetzen.

Und schlussendlich kannst du auch Steuerberatungskosten bei den Werbungskosten geltend machen – allerdings nur solche, die mit deiner Berufstätigkeit zusammenhängen.

Bearbeitet dein Steuerberater dagegen die „Anlage Kind“ oder den Mantelbogen, ist das nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt für Steuerberatungskosten bis zu 100 Euro. Sie müssen nicht einzeln aufgeteilt werden. Nutzt du ein Steuerprogramm, kannst du den Kaufpreis also auch komplett als Werbungskosten ansetzen.