Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?
Steuerlich absetzen kannst du Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Dazu zählen
- Gemeinnützige Zwecke
- Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste oder Drogenberatungsstellen)
- Kirchliche Zwecke
- Politische Parteien
- Unabhängige Wählervereinigungen
- Gemeinnützige Vereine und Organisationen
- öffentliche Dienststellen im Inland: z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Behörden, Schulen, staatliche Museen, staatliche Krankenhäuser
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Inland: z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen, Länder und Bund sowie die Kirchen
Dagegen sind Spenden für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins nicht absetzbar. Spendest du beispielsweise die Getränke für das Vereinsfest, kannst du diese in deiner Steuererklärung nicht eintragen.
Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Du kannst dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.
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