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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was sind familienbezogene Steuervergünstigungen?

Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).

Sofern du Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates bist und dein Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat, kommst du in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen:

  • Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III.
  • Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge: Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des Realsplittings.

Willst du dich bereits ab Jahresbeginn bzw. ab Arbeitsbeginn als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, beantrage beim Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers eine "Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG" und lege sie dem Arbeitgeber vor. Eingetragen sind darin die maßgebende Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. ein Lohnsteuerfreibetrag. Zur Beantragung dieser Bescheinigung verwende den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und füge diesem Antrag eine "Anlage Grenzpendler EU/EWR" bei.

Darin sind deine voraussichtlichen in- und ausländischen Einkünfte und ggf. die des Ehegatten anzugeben und von der Steuerbehörde des Wohnsitzlandes bestätigen zu lassen. Der Einkommensteuererklärung musst du die "Bescheinigung EU/EWR" beilegen: In diesem Formular sind die im Ausland versteuerten Einkünfte - auch die des Ehegatten - anzugeben und von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates bestätigen zu lassen.