Wie beantrage ich den Veräußerungsfreibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)?
Sofern du das 55. Lebensjahr vollendet hast oder dauernd berufsunfähig bist, kannst du für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen. Vorausgesetzt, dies ist das erste Mal seit 1996 (§ 16 Abs. 4 EStG).
Es kann vorkommen, dass im Veräußerungsgewinn ein Teilbetrag enthalten ist, der nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60% steuerpflichtig ist. Dies kommt in Betracht, wenn zum veräußerten Betriebsvermögen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehört haben. Für diesen Teilbetrag kann nicht zusätzlich die Vergünstigung mittels Veräußerungsfreibetrag beansprucht werden. Daher muss der Teilbetrag, der zu 60% steuerpflichtig ist, aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet und in Zeile 16 angegeben werden.