Wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn du nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet bist.
Das ist bei vielen Beschäftigten der Fall – insbesondere, wenn:
- du in Steuerklasse I bist und nur Einkünfte aus deiner Anstellung hast.
- du verheiratet bist und die Steuerklassen-Kombination IV/IV gewählt hast (ohne das sogenannte Faktorverfahren).
In diesen Fällen sind deine Einkünfte in der Regel bereits vollständig versteuert. Es muss keine Steuererklärung abgeben werden und das Finanzamt fordert dich auch nicht dazu auf.
Warum sich eine freiwillige Abgabe trotzdem lohnt
Auch wenn du nicht verpflichtet bist: In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück! Denn oft wurden während des Jahres zu viele Steuern einbehalten, die du dir durch eine Steuererklärung zurückholen kannst.
Das bedeutet: Der Staat schuldet dir Geld – nicht umgekehrt. Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich!
Antragsveranlagung – die freiwillige Steuererklärung
Wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Du hast dafür viel Zeit:
Für das Steuerjahr 2024 gilt: Du kannst die Erklärung bis zum 31. Dezember 2028 abgeben.
So sicherst du dir auch Jahre später noch eine mögliche Rückerstattung.
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