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Wann erhalte ich einen Ausbildungsfreibetrag?

Für die Ausbildung Deines erwachsenen Kindes kannst Du einen Freibetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr (bis 2022: 924 Euro) vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte abziehen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Kind ist volljährig
  • Dein Kind befindet sich in einer Schul- oder Berufsausbildung
  • Du hast Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag für das Kind
  • Dein Kind wohnt außerhalb Deines Haushaltes.

Der Ausbildungsfreibetrag wird nicht ganzjährig gewährt, sondern monatlich. Das heißt, für jeden Monat, in dem die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Ausbildungsfreibetrag um ein Zwölftel gekürzt. Die Einkünfte des Kindes sind seit 2012 für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags unerheblich.

Den Ausbildungsfreibetrag erhältst Du auch, wenn Dein Kind im Internat untergebracht ist. Werden Ihr als Elternpaar nicht zusammen veranlagt, steht Dir und Deinem Partner jeweils der halbe Ausbildungsfreibetrag zu. Diese Aufteilung kann jedoch auf gemeinsamen Antrag der Eltern (in der Anlage Kind) geändert werden.

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