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Welche Beiträge und Kosten können abgesetzt werden?

Deine Beiträge zu Berufsverbänden kannst du als Werbungskosten abziehen. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes, z.B. Rechtsberatung, Prozessvertretung und Gutachten. Es ist für die Absetzbarkeit nicht notwendig, dass du Mitglied des Berufsverbandes bist. Arbeitest du ehrenamtlich in einem Berufsverband, kannst du die dabei entstandenen Kosten zusätzlich zu deinen Beiträgen abziehen. Das können unter anderem Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen oder auch Telefonkosten sein. Dafür musst du aber in einem Berufsverband mitarbeiten, der die Interessen deiner Berufsgruppe vertritt. Wenn du an einer Veranstaltung des Berufsverbandes teilnimmst, kannst du deine Aufwendungen (Reisekosten, Teilnahmegebühren, Verpflegung etc.) auch als Werbungskosten absetzen, jedoch nur, wenn die Veranstaltung der beruflichen Fortbildung dient.

Nicht absetzbar sind dagegen deine Aufwendungen, wenn die Veranstaltung gesellschaftlichen Charakter hat bzw. ein allgemeinbildendes Thema behandelt. Ebenfalls nicht als Werbungskosten abziehen kannst du deine Aufwendungen für Versorgungseinrichtungen des Berufsverbands, zum Beispiel Zahlungen an eine berufsständische Versorgungskasse. Diese Zahlungen kannst du unter Umständen als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzen.

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