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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie kann ich mehrere wöchentliche Heimfahrten absetzen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird als Werbungskostenabzug nur eine Familienheimfahrt pro Woche anerkannt. Fährst du dennoch öfter als einmal pro Woche nach Hause, hast du ein Wahlrecht:

  • Entweder setzt du eine Heimfahrt pro Woche ab und kannst gleichzeitig Unterkunftskosten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
  • Oder du kannst alternativ sämtliche Heimfahrten mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) als Werbungkosten geltend machen. Diese gelten als Fahrten zwischen der zweiten Wohnung und der Arbeitsstätte. Dann kannst du die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht von der Steuer absetzen.

Die zweite Variante bietet sich an, wenn du häufig nach Hause fährst und niedrige Übernachtungskosten an deinem Zweitwohnsitz hast. Du solltest außerdem bei der zweiten Variante beachten, dass Fahrten, die nicht mit dem eigenen PKW durchgeführt werden, nur bis zum Höchstsatz von 4.500 Euro abziehbar sind. Du kannst dieses Wahlrecht bei derselben doppelten Haushaltsführung pro Kalenderjahr nur einmal ausüben. Wechselst du beispielsweise den Arbeitsplatz und den Arbeitsort innerhalb eines Jahres, liegt eine neue doppelte Haushaltsführung vor, und du hast ein neues Wahlrecht.

Welche Kosten kann ich für die Hinfahrt bzw. die letzte Heimfahrt geltend machen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du die Kosten für die erste Hinfahrt von deiner Hauptwohnung zur Zweitwohnung sowie für die letzte Heimfahrt als Werbungskosten absetzen.

Die Höhe des Betrages, den du dabei geltend machen kannst, ist abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels:

  • Du nutzt den eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrene Kilometer oder km-Kostensatz.
  • Du nutzt Motorrad oder Motorroller: 0,20 Euro je gefahrene Kilometer.
  • Du nutzt öffentliche Verkehrsmittel (auch Flugzeug): tatsächliche Kosten in nachgewiesener Höhe.