Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.
Deine regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung kannst du hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn du Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlst, trage diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.
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