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Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?

Wenn Dein Umzug beruflich bedingt ist, kannst Du die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:

  • Dein Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
  • Du ziehst um, weil Du den Arbeitgeber gewechselt hast.
  • Dein Arbeitgeber hat Dich versetzt.
  • Du verringerst durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
  • Du beziehst oder räumst eine Dienstwohnung.
  • Du ziehst an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.

Das Finanzgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Umzugskosten auch dann als beruflich veranlasst gelten können, wenn der Umzug zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Reduzierung der Fahrzeit oder ein Arbeitsplatzwechsel stattfindet. Diese Erleichterung kann insbesondere für das Jahr 2020, das von der COVID-19-Pandemie geprägt war, angenommen werden. Ein Umzug wird als beruflich motiviert angesehen, wenn er dazu dient, in der neuen Wohnung für beide Ehepartner separate Arbeitszimmer einzurichten. Dies ermöglicht es ihnen, störungsfrei im Homeoffice zu arbeiten. (Urteil des FG Hamburg, 23.02.2023, Aktenzeichen: 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).

 

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