Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?
Als Fortbildungskosten kannst du alle Kosten abziehen, die dir im Zusammenhang mit deiner Fortbildung entstanden sind. Dazu zählen im Besonderen Teilnahmegebühren und Lernmittel.
Als Teilnahmegebühren kannst du absetzen:
- Schulgeld,
- Honorare,
- Lehrgangs-,
- Kurs-, Seminargebühren,
- Zulassungs- und Prüfungsgebühren.
Diese Gebühren kannst du in voller Höhe absetzen. Wenn du dir für die Fortbildung Gegenstände anschaffst, kannst du diese wie Arbeitsmittel absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift, Fachzeitschriften),
- Schreibwaren,
- Aktentasche,
- Computer,
- Schreibtisch,
- Tischlampe,
- Bücherregal,
- Diktiergerät,
- Berufskleidung (Arbeitskittel).
Beachte, dass du diese Lernmittel aber nur im Rahmen der Fortbildung nutzen darfst, eine private Nutzung ist nicht erlaubt.
Daneben kannst du auch deine Reisekosten absetzen. Dazu kannst du die Reisekostenpauschale (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) oder die tatsächlichen PKW-Kosten ansetzen.
In deiner Steuererklärung angeben kannst du auch Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten.
Außerdem kannst du sogenannte Reisenebenkosten in deiner Steuererklärung angeben. Das sind etwa:
- Parkgebühren,
- Kosten für Gepäckaufbewahrung,
- Kosten eines Autounfalls auf einer Fahrt im Zusammenhang mit der Fortbildung,
- aber auch die Materialkosten für ein Meisterstück oder Gesellenstück im Handwerk oder auch
- Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Fortbildung.
Die Homeoffice-Pauschale /Tagespauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260Euro) steht unseres Erachtens auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden und am heimischen PC mehrlernen als in Vorlesungen oder im Präsenz-Unterricht.
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