Wann muss ich meinen Gewinn aus Gewerbebetrieben gesondert feststellen?
Du musst Einkünfte gesondert feststellen, wenn für diese ein anderes Finanzamt als Dein Wohnsitzfinanzamt zuständig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du Deinen Gewerbebetrieb an einem anderen Ort als Deinen Wohnort führst.
Auch wenn Du an einer Gemeinschaft oder Personengesellschaft beteiligt bist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Feststellung.
Deinem Wohnsitzfinanzamt wird die Höhe der auf Dich entfallenden Einkünfte mitgeteilt. Du musst deshalb immer das zuständige Finanzamt und die Steuernummer angeben, unter der diese Einkünfte festgesetzt werden.
Kennst Du die Höhe der Steuerfestsetzung (noch) nicht (exakt), trage in das entsprechende Feld den Wert "0,00" oder den voraussichtlichen Wert ein und erläutere dies im Anschreiben an Dein Finanzamt.
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