Wie können Fährkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Bei Arbeitnehmern, die für die Fahrt zur Arbeit eine Fährverbindung nutzen, darf die Fahrtstrecke der Fähre nicht in die Entfernung mit einbezogen werden. Für diese Strecke kann also nicht die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Dafür aber sind die Kosten der Fähre zusätzlich in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Trage diese Ausgaben in der Anlage N unter "weitere Werbungskosten" ein.
Du hast eine Wegstrecke von 16 Kilometer, legst aber eine Teilstrecke von 1 Kilometer mit der Fähre zurück. Dann trage zur Berechnung der Entfernungspauschale 15 Kilometer ein und bei den Aufwendungen für Fähren die für das Steuerjahr entstandenen Gesamtkosten für die Fährnutzung.