So sparst du mit einem Freibetrag in den ELStAM!
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart (z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc.) hat, bezahlt jeden Monat von seinem Gehalt zu viel Lohnsteuer.
Erst mit der Erledigung der Einkommensteuererklärung kannst du dann die zu viel bezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kannst du dir vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für deine voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber deinen Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag. Somit wird auch die Lohnsteuer nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn berechnet. So zahlst du mit einem Freibetrag schon während des Jahres weniger Steuern und auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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