Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hattest du ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

Wähle "ja", wenn du Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)

  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast.

Du musst in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. Steuererklaerung-Polizei.de fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.