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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 15. Lohnersatzleistungen z.B. Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, etc.

Trage hier den Betrag aus Zeile 15 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Lohnersatzleistungen)"

Folgende Leistungen sind hier typischerweise enthalten:

  • Kurzarbeitergeld
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Altersteilzeitzuschläge nach den Besoldungsgesetzen
  • Qualifizierungsgeld

Hinweis: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem deine übrigen Einkünfte besteuert werden.

Beispiel: Du erhältst im Jahr 2025 ein Bruttogehalt von 35.000 Euro sowie 5.000 Euro Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz auf dein Gehalt. Dadurch kann sich deine Einkommensteuer erhöhen.