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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24. a):

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Wichtig: Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.

Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".