Feldhilfe:
Zeitraum, in dem <%0500107%> nicht bei mir gemeldet war:
Trage den Zeitraum ein, in dem das Kind nicht bei dir gemeldet war.
Du kannst den Betreuungsfreibetrag nicht für dich beanspruchen, wenn das Kind nicht bei dir gemeldet war und der andere Elternteil die Übertragung des Betreuungsfreibetrags auf sich beantragt hat. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf den halben Betreuungsfreibetrag und dieser wird in der Berechnung von Steuererklaerung-Polizei.de nicht berücksichtigt.
Wichtig: Seit 2012 kannst du einer solchen Übertragung widersprechen, wenn du auch Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes getragen hast und selbst das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut hast. In diesem Fall hättest du dann weiterhin Anspruch auf den halben Betreuungsfreibetrag.