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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Übte <%0500107%> einen oder mehrere Minijobs aus?

Wähle "Ja", wenn Dein Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums einen oder mehrere Minijobs ausübte.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis 556 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 556 Euro pro Monat beträgt.