Feldhilfe:
Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2024 abzusehen.
Du kannst beantragen, dass ein Verlustrücktrag von 2025 nach 2024 nicht automatisch erfolgt.
Erzielst du aus einem privaten Veräußerungsgeschäft einen Verlust, kannst du diesen Verlust in unbegrenzter Höhe mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen. Die Verluste können allerdings nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im selben Jahr verrechnet werden.
Beim Verlustrücktrag handelt es sich allerdings um ein Wahlrecht:
(1) Wenn du aus Veräußerungsgeschäften einen Verlust erwirtschaftet hast, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr auch Spekulationsgewinne erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus.
(2) Wenn du den automatischen Verlustrücktrag nicht wünschst, kannst du den Verlustrücktrag ablehnen. Eine Begrenzung wie in den Vorjahren ist ab 2022 nicht mehr möglich.