Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Datum des Eigentumübergangs

Gib hier das Datum des Eigentumübergangs an.

Als Datum des Eigentumübergangs zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Gib folglich das Datum an, zu dem das Objekt übergeben wurde. Dieses ist nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.