Feldhilfe:
Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?
Wähle "ja", wenn der Hinterbliebenen-Pauschbetrag im Veranlagungszeitraum 2025 erstmalig beantragt werden soll und bisher noch keine Nachweise bei Deinem Finanzamt eingereicht wurden.
Zum Nachweis musst Du dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
- Rentenbescheid oder
- Bescheinigung des Versorgungsträgers