Feldhilfe:
Willst du Angaben zu den Zeilen 28 bis 33 erfassen?
Wähle Ja, wenn du Beträge zu den Zeilen 27 bis 33 der Anlage KAP erfassen willst.
In bestimmten Fällen unterliegen Kapitalerträge immer deinem individuellen Steuersatz und somit der tariflichen Steuer. Der Abgeltungssteuersatz von 25 % kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Hierzu gehören:
- Tariflich zu besteuernde Einkünfte (Zeile 28): Hierunter fallen, z. B. Darlehen ein an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, an denen du zu min. 10 % beteiligt bist.
- Tariflich zu besteuernde Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen oder Kapitalforderungen (Zeile 29),
- Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen (Zeile 30).