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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Willst du Angaben zu den Zeilen 20 bis 26a erfassen?

Wähle Ja, wenn du Beträge zu den Zeilen 20 bis 25 der Anlage KAP erfassen willst.

Du musst hier Angaben machen, wenn in den ausländischen Kapitalerträgen

  • Gewinne aus Aktienveräußerungen,
  • Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften,
  • Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung oder
  • Verluste aus Aktienveräußerungen
enthalten sind.

Des Weiteren kannst du hier Verluste aus Termingeschäften und aus sonstigen Kapitalforderungen erfassen.