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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hast du Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt?
(Anlage KAP, KAP-BET oder KAP-INV)

Wähle "ja", wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen hattest.

Hinweis: Die meisten Anleger müssen in ihrer Steuererklärung keine Angaben über ihre Kapitalerträge machen und können auf die Anlage KAP verzichten.

Angaben zu deinen Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z. B.

  • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,
  • du den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchtest,
  • du kirchensteuerpflichtig bist und Kapitalerträge erzielt hast, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.

Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen.

Hinweis: Die Anlage KAP-BET müssen nur Anleger ausfüllen, die Kapitalerträge oder anrechenbare Steuern aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft haben.

Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen.

Hinweis: Die Anlage KAP-INV müssen Anleger ausfüllen, die Investmentanteile halten, die bei einer ausländischen Bank oder Fondsgesellschaft verwahrt werden. Grund: Das ausländische Finanzinstitut führt keine Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus ab.

Erfasse in diesem Fall alle erhaltenen Kapitalerträge. Es wird dann automatisch durch Steuererklaerung-Polizei.de eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragt.

Hinweis: Hattest du wertlos gewordene Aktien, die aus deinem Depot ausgebucht worden sind, so nimmt die Bank gegebenenfalls keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste mitunter also nicht in den Verlusttopf ein. Das gilt selbst dann, wenn du nur über ein einziges Depot verfügst, über das du alle Aktientransaktionen abwickelst. Du musst die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien zwingend in die Steuererklärung übernehmen. Frage ggf. bei deiner Bank nach, wie sie Verluste aus wertlos gewordene Aktien behandelt hat.