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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Sind dir für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden?

Wähle "ja", wenn du 2025 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt hast.

Schulgeldabzug: Du kannst 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen.

Voraussetzungen:

  • Du musst Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
  • Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen.
  • Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen.

Erstattung:

  • Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren.
  • Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar.

Beispiel: Wenn du 4.000 Euro Schulgeld gezahlt hast, kannst du 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.