Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte
Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.
In Fällen, in denen du als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von dir (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machst, kannst du die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.
Bitte vergiss nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.
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